- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin und dem Veranstalter, LED e.V., im Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme an einem Camp oder anderen Veranstaltung von LED e.V..
Ist der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin minderjährig, erfolgt die Anmeldung zur Teilnahme am Camp bzw. an der Freizeitveranstaltung durch den/die Erziehungsberechtigten des Kindes schriftlich oder elektronisch über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular.
- Teilnahmeberechtigung und Anmeldung
2.1 Das Camp bzw. die Freizeitveranstaltung richtet sich an die Altersgruppe, die im Vorhinein bei der Campanmeldung bzw. Anmeldung zur Freizeitveranstaltung kommuniziert wird.
2.2 Der/die Erziehungsberechtigte bestätigt mit der Anmeldung, dass das Kind körperlich und geistig in der Lage ist, am Camp bzw. der Freizeitveranstaltung teilzunehmen, und dass keine gesundheitlichen Bedenken oder Einschränkungen vorliegen, die die Teilnahme am Camp bzw. der Freizeitveranstaltung gefährden könnten.
2.3 Die Anmeldung zu einem Camp oder einer anderen Freizeitveranstaltung erfolgt schriftlich oder elektronisch über das vom Veranstalter bereitgestellte Anmeldeformular.
2.4 Die persönlichen Daten werden ausschließlich zum internen Gebrauch elektronisch gespeichert.
2.5 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin bzw. der/die Erziehungsberechtigte des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mit der anschließenden Teilnahmebestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande.
- Zahlungsbedingungen und Preisveränderung
3.1 Der Teilnahmebetrag für das Camp bzw. die Freizeitveranstaltung ist innerhalb von vier Wochen nach der Teilnahmebestätigung zu entrichten. Die genauen Zahlungsmodalitäten werden dem Teilnehmer bei Anmeldung mitgeteilt.
3.2 Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung des Teilnahmebetrags, behält sich der Veranstalter, LED e.V., das Recht vor, die Anmeldung zu stornieren.
3.3 Die Kalkulation der Teilnahmepreise setzt den Stand der Wechselkurse am 01.10.2022 voraus. Bei erheblichen Kursschwankungen oder wesentlicher Kostenerhöhung von Lebensmittelkosten behalten wir uns vor, diese Preissteigerungen auf den angegebenen Teilnahmepreis umzulegen.
- Preise und Rabatte
4.1 Die Kalkulation der Teilnahmepreise setzt den Stand der Wechselkurse am 01.10.2022 voraus. Bei erheblichen Kursschwankungen oder wesentlicher Kostenerhöhung von Lebensmittelkosten behalten wir uns vor, diese Preissteigerungen auf den angegebenen Teilnahmepreis umzulegen.
4.2 Der Frühbucher-, Geschwister- und Freunderabatt ist nicht übertragbar und kann nicht mit anderen Rabatten oder Sonderangeboten kombiniert werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2.1 Frühbucherrabatt
4.2.1.1 Der Frühbucherrabatt wird gewährt, wenn die Teilnahme am Camp bzw. einer Freizeitveranstaltung innerhalb eines festgelegten Zeitraums vor dem Camp-Startdatum gebucht wird. Die genauen Fristen und der Rabattbetrag werden auf unserer Website oder in unseren aktuellen Flyern und Angeboten veröffentlicht.
4.2.2 Geschwisterrabatt
4.2.2.1 Der Geschwisterrabatt wird gewährt, wenn mehrere Kinder aus derselben Familie gemeinsam an einem Camp teilnehmen.
4.2.2.2 Der Geschwisterrabatt wird auf den regulären Camp-Preis des zweiten und aller weiteren Geschwister gewährt. Der genaue Rabattbetrag wird auf unserer Website oder in unseren aktuellen Angeboten bekannt gegeben.
4.2.2.3 Um den Geschwisterrabatt zu erhalten, müssen Sie die Geschwisterkinder gleichzeitig für das Camp anmelden und die erforderlichen Informationen zur Familienzugehörigkeit angeben.
4.2.3 Freunderabatt
4.2.3.1 Der Freunderabatt wird gewährt, wenn eine Person, das bereits zuvor an einem unserer Camps teilgenommen hat, eine neue Person mitbringt, die noch nie zuvor an einem unserer Camps teilgenommen hat. Dann bekommt sowohl die Person, die bereits zuvor auf einem unserer Camps war, als auch die Person, die noch nie zuvor auf einem unserer Camps war, den Freundesrabatt.
4.2.3.2 Der genaue Rabattbetrag und die Voraussetzungen für den Freunderabatt werden auf unserer Website oder in unseren aktuellen Angeboten veröffentlicht.
4.2.3.3 Um den Freunderabatt zu erhalten, müssen beide, also die Person, die bereits zuvor auf einem unserer Camps war, als auch die Person, die noch nie zuvor auf einem unserer Camps war, während des Buchungsprozesses sich gegenseitig als „Freund/Freundin“ angeben.
- Stornierung und Rücktritt
4.1 Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zu sechs Wochen vor dem Start des Camps bzw. der Freizeitveranstaltung möglich. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 50,00€ fällig.
4.2 Bei späterer Abmeldung (auch wegen Krankheit, Unfall o.ä.) muss damit gerechnet werden, dass der volle Teilnahmebetrag einbehalten bzw. verlangt wird. Dies entfällt bei Nennung eines Ersatzteilnehmender bzw. Ersatzteilnehmerin. Für die Abweichung mit der evtl. privat abgeschlossenen Reiserücktrittkostenversicherung ist der Teilnehmerin bzw. die Teilnehmerin selbst verantwortlich.
4.3 Die Stornierung muss schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Veranstalter LED e.V. erfolgen
- Programmänderungen und Absage der Veranstaltung
5.1 Der Veranstalter, LED e.V., behält sich das Recht vor, das Programm des Camps bzw. der Freizeitveranstaltung zu ändern, falls dies aus organisatorischen oder unvorhergesehenen Gründen erforderlich ist. Über derartige Änderungen wird der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin oder der/die Erziehungsberechtigte rechtzeitig informiert.
5.2 Sollte das Camp bzw. die Freizeitveranstaltung aus Gründen höherer Gewalt, unzureichender Teilnehmerzahl oder anderen unvorhersehbaren Umständen abgesagt werden müssen, erstattet der Veranstalter den Teilnahmebetrag vollständig zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Wir bieten nach Möglichkeit freie Plätze auf anderen Camps bzw. Freizeitveranstaltungen an.
- Betreuung und Aufsichtspflicht bei minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen
6.1 Der Veranstalter LED e.V. übernimmt während der Camp-Zeit die Betreuung und Aufsichtspflicht für den angemeldeten minderjährigen Teilnehmer bzw. Teilnehmerin.
6.2 Die Betreuungszeiten werden dem/der Erziehungsberechtigten vorab mitgeteilt. Es ist wichtig, dass das Kind pünktlich gebracht und abgeholt wird. Die Aufsichtspflicht beginnt und endet mit dem angegebenen Zeitraum. Außerhalb der Betreuungszeiten sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
- Verhaltensregeln und Haftung bei minderjährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen
7.1 Das Kind ist verpflichtet, den Anweisungen der Betreuer und Betreuerinnen des Camps bzw. der Freizeitveranstaltung Folge zu leisten, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und sich an die geltenden Verhaltensregeln und Sicherheitsrichtlinien zu halten. Sie dürfen keine Handlungen vornehmen, die sich selbst oder andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen oder Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefährden könnten.
7.2 Der/Die Erziehungsberechtigte haftet für jegliche Schäden, die das Kind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
7.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch normales Spiel oder gewöhnliche Aktivitäten während des Camps entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters.
7.4 Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass das teilnehmende minderjährige Kind über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügt, um ohne Rettungsschwimmer und Aufsicht zu baden. Die Teilnahme am Baden ohne Rettungsschwimmer und ohne Aufsicht ist nur gestattet, wenn die Erziehungsberechtigten im Freizeitpass dieser Teilnahme am Baden ausdrücklich zugestimmt haben und die Verantwortung für die Sicherheit und das Verhalten der minderjährigen Teilnehmenden übernehmen. LED e.V. übernimmt keine Haftung für etwaige Unfälle oder Verletzungen, die auf mangelnde Schwimmfähigkeiten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zurückzuführen sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin während des Badens ohne Rettungsschwimmer und ohne Aufsicht entsteht.
7.5 Der Anbieter kann im Bedarfsfall Zecken von einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin entfernen, sofern dies erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das Entfernen von Zecken ohne qualifiziertes Personal erfolgt. Die Erziehungsberechtigten erklären sich, damit einverstanden, dass das Entfernen von Zecken ohne qualifiziertes Personal durchgeführt werden darf, wenn sie ihre Zustimmung im Freizeitpass gegeben haben. Das Entfernen von Zecken ohne qualifiziertes Personal darf nur bei ausdrücklicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten im Freizeitpass erfolgen.
8.5 Die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter des Kindes erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das Kind gegebenenfalls in privaten Kraftfahrzeugen während des Camps mitfahren darf. Der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin erklärt sich bereit, das Kind sicher und verantwortungsbewusst zu befördern und alle geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
8.6 Haftungsausschluss: Das Camp übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die während des Transports mit privaten Kraftfahrzeugen auftreten können. Die Eltern des Kindes sind sich dieses Risikos bewusst und entbinden das Camp von jeglicher Haftung.
8.7 Informationsweitergabe über Arztbesuche: Das Camp verpflichtet sich, die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter über alle Arztbesuche des Kindes während des Camps umgehend zu informieren. Die Eltern müssen dem Camp relevante Informationen über die medizinische Versorgung des Kindes zur Verfügung stellen, einschließlich Allergien, Medikamenten, Vorerkrankungen und Kontaktdaten des behandelnden Arztes.
- 8. Haftung bei volljährigen Teilnehmern und Teilnehmerinnen
8.1 Der Veranstalter LED e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Freizeitveranstaltung entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Veranstalters.
8.2 Der volljährige Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ist für sein/ihr eigenes Verhalten und ihre/seine eigene Sicherheit während der Veranstaltung verantwortlich und haftet selbst für verursachte Schäden.
8.3 Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin bestätigt, dass er bzw. sie über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügt, um ohne Rettungsschwimmer und Aufsicht zu baden. LED e.V. übernimmt keine Haftung für etwaige Unfälle oder Verletzungen, die auf mangelnde Schwimmfähigkeiten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zurückzuführen sind. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin während des Badens ohne Rettungsschwimmer und ohne Aufsicht entsteht.
8.4 Der Anbieter kann im Bedarfsfall Zecken von einem Teilnehmer oder einer Teilnehmerin entfernen, sofern dies erforderlich ist und der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin einverstanden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das Entfernen von Zecken ohne qualifiziertes Personal erfolgt.
8.5 Wenn der Teilnehmer oder die Teilnehmerin in einem privaten Kraftfahrzeugen mitfährt, erklärt sich der Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin bereit, den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin sicher und verantwortungsbewusst zu befördern und alle geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.
8.6 Haftungsausschluss: Das Camp übernimmt keine Haftung für Schäden, Verletzungen oder Verluste, die während des Transports mit privaten Kraftfahrzeugen auftreten können. Die Teilnehmer und die Teilnehmerin entbinden das Camp von jeglicher Haftung.
- Teilnahmebedingungen für minder- und volljährige Teilnehmer und Teilnehmerinnen
9.1 Die Mitnahme und der Verzehr von Alkohol sowie Drogen ist auf allen unseren Camps und Freizeitveranstaltungen nicht gestattet.
9.2 Wenn die Corona-Richtlinien es erfordern, muss jeder Mitarbeitende und Teilnehmende ein negatives COVID10-Schnelltestergebnis vom Tag der Anreise vorzeigen. Zeigt der Test eine Infektion mit COVID19 darf die Person erst bei einem negativen Ergebnis nachreisen.
9.3 Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt.
9.4 Unser Campgelände besteht aus einfachen Unterkünften und einfach gehalten Toilette und Waschräumen.
9.5 Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen verpflichten sich, respektvoll mit anderen Teilnehmern und Teilnehmerinnen und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umzugehen. Diskriminierung, Belästigung oder andere unangemessene Verhaltensweisen sind untersagt und können zum Ausschluss führen.
9.6 Der Veranstalter LED e.V. kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ungeachtet einer Abmahnung oder Weisung des Leiters bzw. der Leiterin bzw. Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen die Durchführung des Camps bzw. der Veranstaltung nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Arbeit von LED e.V. verstößt.
9.7 Die Leitung eines Camps bzw. einer Veranstaltung von LED e.V. ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen von LED e.V. bevollmächtigt und berechtigt, auf Kosten des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin die vorzeitige Rückreise zu veranlassen – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten.
- 10. Datenschutz
10.1 LED e.V. verpflichtet sich, die Privatsphäre und Vertraulichkeit aller Informationen, einschließlich medizinischer Daten, des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin zu wahren und diese gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.
10.2 Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter LED e.V. ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Freizeitveranstaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
10.3
- 11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
- 12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz des Veranstalters, Sandweg 14 in 17279 Lychen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 22.06.2023