Worüber reden wir eigentlich und welche Worte verwenden wir?
Sexualisierter Gewalt:
- Diese Begrifflichkeit zeigt am deutlichsten auf, dass Sexualität instrumentalisiert wird, um Gewalt und Macht auszuüben.
- Sexueller Missbrauch = der juristische und teilweise wissenschaftliche Begriff. Viele betroffene Menschen lehnen ihn aber ab. Denn „Missbrauch“ legt nahe, dass auch ein positiver „Gebrauch“ möglich wäre. Gebrauch kann aber prinzipiell nur von Sachen oder Situationen gemacht werden – unter keinen Umständen von Menschen.
- Das Opfer ist körperlich, psychisch, kognitiv oder sprachlich unterlegen
- Definition:
- jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind passiertwird entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen oder das Kind kann aufgrund seiner körperlichen, psychischen, kognitiven oder sprachlichen Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen.
- Die Missbraucher nutzen ihre Machtgefälle und Macht- und Autoritätsposition aus, um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen
- Grenzverletzungen
- Einmaliges oder gelegentlich unangemessenes Verhalten
- Kann unabsichtlich geschehen
- Das subjektive Erleben des/der Betroffenen spielt eine große Rolle
- Kann ein Folge von fachlichen bzw. persönlichen Unzulänglichkeiten einzelner Personen oder eines Mangels an konkreten Regeln und Strukturen
- Manchmal aus nicht hinterfragten Traditionen heraus (z.B. Spiele, die „man schon immer spielt“ – „wir machen doch immer die Abschiedsschnecke mit Umarmungen“)
- Manchmal, wenn man sich persönlich nicht im Griff hat (schlechte Laune, Antipathie, …)
- Die Grenzen sind immer überschritten, wenn gegen den ausdrücklichen, spürbaren oder vermuteten Willen eines Menschen gehandelt wird.
- Grenzverletzungen können Teil eines Grooming-Prozesses sein → ein Täter/ Täterin testet das mögliche Opfer und bahnt einen Übergriff an
- Sexuelle Übergriffe
- sind kein Versehen, sind nicht zufällig, sondern absichtlich eingesetztes Verhalten
- Massive und/oder häufige Grenzüberschreitungen (verbal/non-verbal)
- Abwehrende Reaktionen der Betroffenen und Kritik von Dritten werden missachtet
- Strafrechtlich relevante Formen sexualisierter Gewalt
- Exhibitionismus (die Entblößung von, im Alltag in der Regel verdeckten, Geschlechtsorganen oder der Vollzug von sexuellen Aktivitäten in der Öffentlichkeit), Voyeurismus (Sexuelle Erregung durch das Betrachten von sich entkleidenden oder nackten Menschen oder durch das Beobachten sexueller Handlungen)
- Gemeinsames Anschauen von Pornografie
- Aufforderung sex. Handlung an sich selbst oder jemand anderen vorzunehmen
- Küssen, Vergewaltigung, Gespräche, Filme, Bilder mit sexuellem Inhalt, die nicht altersgemäß sind
– wenn jmd. sich vor anderen ausziehen muss
– ständige verbale oder nonverbale Kommentierung der körperlichen Entwicklung der Geschlechtsmerkmale eines einer/s Minderjährigen
– Gebrauch sexualisierter Sprache, Belästigung von Kindern in Chaträumen im Internet (Cyber-Grooming)
– Beobachten oder Filmen von Kindern und Jugendlichen beim Baden und/oder Duschen
Weitere Infos hier: www.beauftragte-missbrauch.de
Kriterien zur Einschätzung der Situation
Es kommt darauf an! Aber worauf??
- Gegenseitiges Einverständnis
- Wessen Bedürfnis ist es?
- Ist das Verhalten pädagogisch oder medizinisch begründbar oder einfach Tradition?
- Besteht ein Machgefälle? Wie viel Druck ist da dabei?
- Gibt es einen Altersunterschied oder Reifeunterschied?
- Ist das Verhalten passend zur Rolle?
Angemessenes Verhalten auf dem Camp
- Nähe und Distanz
- Individuelle Grenzen werden ernst genommen und beachtet.
- Einzelgespräche beruhen immer auf Freiwilligkeit und finden an einem für andere zugänglichen und im Idealfall einsehbaren Ort statt. Türen werden nicht abgeschlossen.
- Notwendige körperliche Nähe, z. B. bei der Versorgung von Verletzungen, Einreiben mit Salben u.ä. erfolgt, wenn möglich, von gleichgeschlechtlichen Mitarbeitenden und ggf. in Anwesenheit eines oder einer weiteren Mitarbeitenden.
- Angemessenheit und Körperkontakt
- Unerwünschte und unangemessene Berührungen sind zu unterlassen.
- Körperkontakte sind sensibel und nur zu Dauer und Zweck von Erster Hilfe, Trost oder pädagogisch angemessenen Spielen erlaubt. Die Mitarbeitenden respektieren persönliche Grenzen der Teilnehmenden und fragen ggf. nach deren Einverständnis.
- Insbesondere Minderjährige suchen manchmal Körperkontakt. Dieser wird durch die Mitarbeitenden reflektiert und in angemessenem Rahmen zugelassen. Mitarbeitende achten dabei auch auf ihre eigenen Grenzen.
- Sprache, Wortwahl, Kleidung
- Wir nutzen keine sexualisierte, abwertende oder diskriminierende Sprache oder Gestik.
- Verbale und nonverbale Grenzverletzungen sind zu unterbinden.
- Mitarbeitende kleiden sich angemessen (dem Kontext entsprechend).
- Medien
- Fotografieren und Filmen und die Veröffentlichung von Ton- und Bildaufnahmen muss durch die Abgebildeten und ggf. deren Personensorgeberechtigten ausdrücklich erlaubt werden.
- Teilnehmende, insbesondere Minderjährige, und Mitarbeitende werden nicht in unbekleidetem Zustand fotografiert oder gefilmt.
- Intimsphäre
- Im Mitarbeiterteam soll das Geschlechterverhältnis möglichst ausgeglichen bzw. an die Geschlechterverteilung bei den Teilnehmenden angepasst sein.
- Waschräume werden geschlechtergetrennt belegt und sind für das andere Geschlecht und für Mitarbeitende, nicht zu betreten.
- Gemeinsames Duschen oder Umziehen mit minderjährigen Teilnehmenden ist nicht gestattet.
- In Gemeinschaftsduschen darf keiner aufgefordert oder gezwungen werden, nackt zu duschen.
- Mitarbeitende und minderjährige Teilnehmende übernachten getrennt voneinander.
- Schlafräume der Teilnehmenden werden nur nach vorheriger, deutlicher Ankündigung und nur durch gleichgeschlechtliche Mitarbeitende betreten.
- Bei Übernachtungen im Freien ist auf eine Geschlechtertrennung zu achten. Priorität haben die persönlichen Grenzen Einzelner. Im Freien müssen mindestens zwei Mitarbeitende bei minderjährigen Teilnehmenden zur Aufsicht schlafen.
- Verhalten über die Veranstaltung hinaus
- Das hierarchische Verhältnis von Mitarbeitenden zu Teilnehmenden bleibt häufig auch nach der Veranstaltung bestehen. Deswegen achten wir auch über die Veranstaltung hinaus auf einen grenzachtenden Umgang und sind uns unserer Rolle als Mitarbeitende bewusst.
- Umgang mit Übertretung dieser Grundsätze
- Mitarbeitende dürfen grundsätzlich auf ihr Verhalten gegenüber Dritten angesprochen werden. Dies gilt vor allem für den Umgang mit Schutzbefohlenen.
Mit ihrer Unterschrift versichern Mitarbeitende, beobachtete und eigene Übertretungen unverzüglich gegenüber der jeweiligen Leitung und den Vertrauenspersonen transparent zu machen und auf kritische Situationen und mögliche Grenzverletzungen hinzuweisen.
Intervention
- Eine Person erzählt, dass sie außerhalb der LED sexualisierter Gewalt ausgesetzt ist/ war oder es gibt einen entsprechenden Verdacht
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2. Ruhe bewahren! Keine Konfrontation des Täters! Dies kann schwerwiegende Folgen für das Opfer haben. Ausnahme: Grenzverletzung oder akute Situation von Peergewalt |
3. Den Fall mit der verantwortlichen Campleitung (ggf. anonym) besprechen. Dabei geht es um die Klärung des weiteren Vorgehens und eine Hilfestellung bei Überforderung der Mitarbeitenden. |
4. Gemeinsam die Vertrauensperson (VP) einschalten und den Fall (ggf. anonym) schildern Die VP erwägt und entscheidet unter Einbeziehung der beteiligten Mitarbeitenden 4.1. Ob durch LED e.V. weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen 4.2. Welche weiteren Stellen informiert werden müssen (Polizei, Jugendamt) 4.3. Wie mit der betroffenen Person umgegangen wird – wer mit der Person weiter kommuniziert 4.4. Die VP informiert den Vorstand von LED e.V.. 4.5. Der Vorfall und die ergriffenen Maßnahmen vor Ort werden von der Vertrauensperson und der involvierten Leitungsperson in Absprache mit der meldenden Person dokumentiert und abgelegt |
- Sexualisierte Gewalt innerhalb von LED e.V. oder durch Mitarbeitende von LED e.V.
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2. Wenn notwendig: Übergriffiges Verhalten abwehren (ggf. Hilfe holen, Polizei informieren und/ oder ins Krankenhaus fahren) |
3. Informationen zu dem Verdachtsbericht/ Vorfall aufschreiben (möglichst genauen Wortlaut verwenden) |
4. Die Campleitung einschalten (wenn die Leitung selbst involviert ist, dann direkt bei der Vertrauensperson anrufen) |
5. Gemeinsam die Vertrauensperson (VP) einschalten und den Fall (ggf. anonym) schildern (auch wenn die jeweilige Leitung vor Ort die Situation zunächst eigenständig klären kann, sollte immer die VP einbezogen werden) |
6. Die VP erwägt und entscheidet unter Einbeziehung der beteiligten Mitarbeitenden 6.1. Welche weiteren Maßnahmen durch LED e.V. ergriffen werden müssen 6.2. Welche weiteren Stellen informiert werden müssen (Polizei, Jugendamt) 6.3. Wie mit der betroffenen und der beschuldigten Person umgegangen wird – wer mit den Personen weiter kommuniziert (ggf. auch mit den Eltern) 6.4. VP informiert die verantwortliche Person im Vorstand |
Kontakte und Informationen
Vertrauenspersonen
Manuela Schmid
Seelsorgerin
manuela.schmid@magenta.de Handy: 0176 72307180
Abraham Hoppe
2. Vorsitzender von LED e.V. abraham@led-ev.de
Handy: 0176 82381679
Fachliche Beratungsstellen:
www.hilfe-portal- missbrauch.de/startseite
Telefon: 0800 2255 530
Vorsitzende von LED e.V. Josie-Marie Streck
Handy: 0152 36814599